Die Schlichtungsstelle wirkt als neutrale und unabhängige, aber aktive Vermittlerin. Sie hört beide Seiten an, prüft die vorhandenen Unterlagen, fördert das Gespräch zwischen den Parteien und bietet ihnen einen sachgerechten Lösungsvorschlag an.

Die Schlichtungsstelle behandelt die Gesuche vertraulich. Um die Aufgabe erfüllen zu können, ist sie aber befugt, bei der betroffenen Anbieterin alle erforderlichen Auskünfte einzuholen und in die Akten Einsicht zu nehmen.

Die Schichtungsstelle erteilt keine allgemeinen Rechtsauskünfte und erstellt keine Gutachten.