Nach Eingang der Behandlungsgebühr und des vollständig ausgefüllten Formulars prüft die Schlichtungsstelle ihre Zuständigkeit und die Eintretensvoraussetzungen. Sie weist offensichtlich missbräuchliche Gesuche ab. 

Ist Ihr Gesuch nicht vollständig, erhalten Sie es mit einer kurzen Nachfrist zur Verbesserung zurück. Sollten Sie innerhalb dieser Frist kein vollständiges Gesuch einreichen, kann Ihr Anliegen nicht berücksichtigt werden.