Können Sie einen konkreten Schaden oder Nachteil geltend machen?

Ja 

Nein

Haben Sie bereits versucht, mit der Anbieterin eine Lösung zu finden?

Ja

Nein

Befasst sich ein Gericht oder Schiedsgericht bereits mit Ihrem Fall?

Ja

Nein

Sind Sie damit einverstanden, dass die Anbieterin der Schlichtungsstelle Auskunft und Einsicht in die Akten geben darf?

Ja 

Nein

Bitte füllen Sie das folgende 
Formular vollständig aus.

Online-Formular
PDF-Formular

Die Schlichtungsstelle kann Ihr Gesuch nur behandeln, wenn Sie einen Schaden oder einen anderen rechtlichen Nachteil begründen können. Wurden Sie zum Beispiel nicht freundlich behandelt, kann Ihnen die Schlichtungsstelle nicht weiter helfen. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an die Direktion der Anbieterin.

Die Schlichtungsstelle kann Ihr Gesuch nur behandeln, wenn Sie schriftlich glaubhaft darlegen, dass Sie sich bereits um eine Lösung mit der Anbieterin bemüht haben. Ist dies nicht der Fall, wenden Sie sich bitte schriftlich an die Anbieterin und verlangen Sie von ihr eine schriftliche Antwort.

Die Schlichtungsstelle kann Ihr Gesuch nicht behandeln, wenn bereits ein Gericht oder Schiedsgericht in der Sache tätig ist. 

Die Schlichtungsstelle kann einen sachgerechten Schlichtungsvorschlag nur aufgrund der vollständigen Akten ausarbeiten. Sie müssen damit einverstanden sein, dass die Schlichtungsstelle bei der betroffenen Anbieterin alle erforderlichen Auskünfte einholen und in die Akten Einsicht nehmen darf.