Fristen/Verjährung

Die Anrufung der Schlichtungs-
stelle unterbricht oder hemmt den Lauf von rechtlichen Fristen wie Verjährungs-, Verwirkungs-, Gerichts- oder Verwaltungsfristen nicht.

Es liegt in der Verantwortung der Kundin oder des Kunden dafür besorgt zu sein, dass solche Fristen gewahrt werden.

Datenschutz und Amtsgeheimnis

Die Schlichtungsstelle gewährleistet den Datenschutz und ist an das Amtsgeheimnis gebunden. Sie kann die persönlichen Daten der Parteien bearbeiten, soweit dies für die Erfüllung ihrer Aufgabe nötig ist.