Die neutrale Schlichtungsstelle

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    Schlichtungsstelle

    Das Ziel der Schlichtungsstelle ist es, einen zivilrechtlichen Streit zwischen den Parteien beizulegen und ein teures, aufwändiges und oft Jahre dauerndes Gerichtsverfahren zu vermeiden.

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    Vorgehen

    Jeder Privat- oder Geschäftskunde kann ein Schlichtungsgesuch schriftlich per Post oder elektronisch bei der Schlichtungsstelle einreichen.

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    Dokumente

    Jahresberichte

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    Grundlagen

    Die Schlichtungsstelle ist eine Einrichtung der Eidgenössischen Postkommission PostCom, welche als fachlich unabhängige Behörde über den Schweizer Postmarkt wacht.

    Die gesetzlichen Grundlagen finden sich im

    Postgesetz PG und in der
    Postverordnung VPG.

    Das Schlichtungsverfahren richtet sich nach dem Verfahrensreglement.